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Das Lexikon zur Genealogie wird ergänzt durch das Lexikon zur Heraldik und dem Glossar.
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"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig, und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren, also alle Mütter mit ein. mehr
ahnentafel
Die Ahnentafel (Aszendenztafel) ist nach mathematischen Gesetzen Ahnentafel von Waldburg aufgebaut. Hier erscheinen alle Vorfahren, auch jene mütterlicherseits. Ausgangspunkt bildet eine einzige Person (Proband), welche weiblich oder männlich sein kann. Vom Probanden aus werden in der zweiten Generation die Eltern, in der dritten Generation vier Grosseltern genannt. Sofern alle Vorfahren ausfindig gemacht werden können, sind in der elften Generation insgesamt 1'024 Vorfahren in der Ahnentafel aufgeführt.

Ahnentafel Ahnentafel Die Aszendenztafel gleicht einem geheimnisvollen Buch, in dem die Voraussetzungen eines Menschendaseins aufgeführt sind. Von allen diesen Vorfahren - und nur von diesen - erbt der Proband seine Anlagen. Ausserhalb der Ahnentafel kann es keine Erbanlagen geben. Man mag von einem Onkel oder einem Vetter Geld und Gut erben, niemals aber seine Eigenschaften.

Als Ahnenverlust bezeichnet man das Auftreten von Geschwistern als Ahnen und ist frühestens in der dritten, in der Regel aber in späteren Generationen möglich und führt zum mehrfachen Auftreten von deren Eltern in der nächsten zurückliegenden Generation. Vor der dritten Generation zählt Ahnenverlust zur Blutsverwandtschaft und bildet ein Ehehindernis. Durch Ahnenverlust verringert sich die Anzahl der tatsächlichen gegenüber der theoretisch möglichen Ahnen.

Die Nummerierung der Ahnentafel wurde nach Ahnentafel dem System des bekannten deutschen Juristen und Genealogen Stephan Kekulé von Stradonitz (1863-1933) eingeführt, und sie ist heute noch gültig. Er ging vom Prinzip aus, dass jeder Mensch zwei Eltern, vier Grosseltern, acht Urgrosseltern, etc., hat. Der Proband erhält die Nummer "1", die Eltern "2" und "3", die Grosseltern"4" bis "7", usw.

Aus dieser simplen Zahlenreihe ergeben sich eine ganze Reihe von mathematischen Gesetzmässigkeiten, die eine einfache Interpretation ermöglichen, auch wenn nur eine einzige Zahl bekannt ist. Ohne dass es Kekulé von Stradonitz bewusst geworden wäre, hat er dabei die Gedanken französischer, italienischer und spanischer Genealogen des 17. Jahrhunderts aufgenommen, die eines Ménestrier, Le Laboureurn und G. von Sosa.

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