"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie
sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig,
und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation
selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren,
also alle Mütter mit ein. mehrA/ B/ C/ D/ E/ F/ G/ H/ I/ J/ K/ L/ M/ N/ O/ P/ Q/ R/ S/ T/ U/ V/ W/ X/ Y/ Z
B
Bader: Badeknecht, der das Bad zubereitete und die
Badegäste bediente, auch Inhaber einer Badestube. Gewöhnlich übte
der Bader auch das Gewerbe des Barbiers und Chirurgen aus.
Bann: Niederste Gerichtsbarkeit, insbesondere das
Recht, über landwirtschaftliche Angelegenheiten Gebote und Verbote zu
erlassen. Schliesslich zur Umschreibung der Gemeindeflur verwendet.
Bannerherr: Militärisches Ehrenamt, mit Aufsichtsfunktion
über
Militär
und Polizei.
Bannwart: Flur-, Feld- und Waldhüter, bezeichnete
das Schlagholz und zeigte die Frevler an.
Base: Tochter des Onkels oder der Tante.
Begarden: Männliche Laien, die ohne Gelübde
ein frommes Leben in Gemeinschaften führten; sie bestritten den Lebensunterhalt
meist durch Krankenpflege und Handarbeit.
Beginen: Frauen, die ohne Gelübde ein klosterähnliches,
frommes Leben, meist in kleineren oder grösseren Gemeinschaften, den
sogenannten Beginenhöfen, führten und sich von eigener Arbeit ernährten.
Benefizien: Lehen, geistliche Pfründen.
Berchtoldstag: 2. Januar. Schon vor der Reformation
ein Festtag, verbunden mit Weinausschank (jemanden zum "Berchtold führen",
d.h. bewirten). Schon in der frühen Neuzeit wurden am Berchtoldstag Zunft-
und auf der Landschaft Gemeindeversammlungen durchgeführt, häufig
verbunden mit Wahlen und Rechnungsabnahmen.
Besthaupt: Beim Tode des Eigenmanns, an den Grundherrn
zu entrichtende Abgabe, im besten Haupt Vieh des Verstorbenen bestehend.
Böspfennig: Steuer auf fremden Wein, der im
eigenen Keller eingelagert wurde.
Borromäischer Bund: Zusammenschluss der katholischen
Orte der Eidgenossenschaft (1586), genannt nach Kardinal Carlo Borromeo, Erzbischof
von Mailand.
Brache: Der jedes dritte Jahr brechliegende Drittel
des Ackerfeldes, der während dieses Jahres als Weide diente oder auch
dem Anbau vor allem von Leguminosen (Erbsen, Bohnen) diente.
Brachmonat: Juni
Bruderschaft: Im Spätmittelalter verbreitete
Organisationsform, welche auf die seit dem Hochmittelalter bekannten klösterlichen
Gebetsverbünderungen
und
Pristerbruderschaften zurückgeht. Neben profanen Zwecken (u.a. Pflege
von Geselligkeit, Vertretung berufsständischer Interessen, soziale Sicherheit)
verpflichteten sich die Angehörigen einer Bruderschaft, für das
Begräbnis, das Totengedenken und das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder
zu sorgen.
Brustwassersucht: Lungenödem, Ansammlung seriöser
Flüssigkeit im Brustraum. Vorwiegend durch Krankheiten des linken Herzens
und der Aorta, v.a. Verengungen.
Bürgermeister: Seit Mitte des 13. Jahrhunderts
unter der mittelhochdeutschen Bezeichnung "burgermeister" fassbar.
Die ältere lateinische Bezeichnung lautete "magister civium";
dieser hatte jedoch vor allem richterliche Funktionen. Nicht in allen Städten
nannte man den Vorsteher der Bürgerschaft Bürgermeister (Schultheiss).
Burghut: Verpflichtung der Untertanen, an der Verteidigung
einer Burg mitzuwirken.
Burgrechtsvertrag: Schutzrechtsvertrag, womit sich
eidgenössische Orte zum Schutz eines anderen Ortes oder Gemeindewesens
verpflichteten.
Burgstall: Burgstelle, Burgruine.
