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Das Lexikon zur Genealogie wird ergänzt durch das Lexikon zur Heraldik und dem Glossar.
familienforschung
"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig, und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren, also alle Mütter mit ein. mehr
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B
Bader: Badeknecht, der das Bad zubereitete und die Badegäste bediente, auch Inhaber einer Badestube. Gewöhnlich übte der Bader auch das Gewerbe des Barbiers und Chirurgen aus.
Bann: Niederste Gerichtsbarkeit, insbesondere das Recht, über landwirtschaftliche Angelegenheiten Gebote und Verbote zu erlassen. Schliesslich zur Umschreibung der Gemeindeflur verwendet.
Bannerherr: Militärisches Ehrenamt, mit Aufsichtsfunktion über Militär und Polizei.
Bannwart: Flur-, Feld- und Waldhüter, bezeichnete das Schlagholz und zeigte die Frevler an.
Base: Tochter des Onkels oder der Tante.
Begarden: Männliche Laien, die ohne Gelübde ein frommes Leben in Gemeinschaften führten; sie bestritten den Lebensunterhalt meist durch Krankenpflege und Handarbeit.
Beginen: Frauen, die ohne Gelübde ein klosterähnliches, frommes Leben, meist in kleineren oder grösseren Gemeinschaften, den sogenannten Beginenhöfen, führten und sich von eigener Arbeit ernährten.
Benefizien: Lehen, geistliche Pfründen.
Berchtoldstag: 2. Januar. Schon vor der Reformation ein Festtag, verbunden mit Weinausschank (jemanden zum "Berchtold führen", d.h. bewirten). Schon in der frühen Neuzeit wurden am Berchtoldstag Zunft- und auf der Landschaft Gemeindeversammlungen durchgeführt, häufig verbunden mit Wahlen und Rechnungsabnahmen.
Besthaupt: Beim Tode des Eigenmanns, an den Grundherrn zu entrichtende Abgabe, im besten Haupt Vieh des Verstorbenen bestehend.
Böspfennig: Steuer auf fremden Wein, der im eigenen Keller eingelagert wurde.
Borromäischer Bund: Zusammenschluss der katholischen Orte der Eidgenossenschaft (1586), genannt nach Kardinal Carlo Borromeo, Erzbischof von Mailand.
Brache: Der jedes dritte Jahr brechliegende Drittel des Ackerfeldes, der während dieses Jahres als Weide diente oder auch dem Anbau vor allem von Leguminosen (Erbsen, Bohnen) diente.
Brachmonat: Juni
Bruderschaft: Im Spätmittelalter verbreitete Organisationsform, welche auf die seit dem Hochmittelalter bekannten klösterlichen Gebetsverbünderungen und Pristerbruderschaften zurückgeht. Neben profanen Zwecken (u.a. Pflege von Geselligkeit, Vertretung berufsständischer Interessen, soziale Sicherheit) verpflichteten sich die Angehörigen einer Bruderschaft, für das Begräbnis, das Totengedenken und das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder zu sorgen.
Brustwassersucht: Lungenödem, Ansammlung seriöser Flüssigkeit im Brustraum. Vorwiegend durch Krankheiten des linken Herzens und der Aorta, v.a. Verengungen.
Bürgermeister: Seit Mitte des 13. Jahrhunderts unter der mittelhochdeutschen Bezeichnung "burgermeister" fassbar. Die ältere lateinische Bezeichnung lautete "magister civium"; dieser hatte jedoch vor allem richterliche Funktionen. Nicht in allen Städten nannte man den Vorsteher der Bürgerschaft Bürgermeister (Schultheiss).
Burghut: Verpflichtung der Untertanen, an der Verteidigung einer Burg mitzuwirken.
Burgrechtsvertrag: Schutzrechtsvertrag, womit sich eidgenössische Orte zum Schutz eines anderen Ortes oder Gemeindewesens verpflichteten.
Burgstall: Burgstelle, Burgruine.

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