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Das Lexikon zur Genealogie wird ergänzt durch das Lexikon zur Heraldik und dem Glossar.
familienforschung
"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig, und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren, also alle Mütter mit ein. mehr
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E
Ehaften: Den dörflichen Gemeindewesen unentbehrliche GewerbebetriebeMühle (Mühlen, Schmieden, Tavernen, Bäckereien, Bäder), deren Errichtung einer herrschaftlichen Konzession unterlag.
Ehegaumer: Aufseher der Kirchgemeinde über das sittliche Verhalten der Bevölkerung.
Ehegenossame: Der Zusammenschluss von Angehörigen verschiedener Herrschaften zu sogenannten Ehegenossamenverbänden ermöglichte die Heirat von Angehörigen aller beteiligten Herrschaften untereinander.
Ehgraben: Abzugsgraben (Entsorgung) zwischen zwei Häuserzeilen in der mittelalterlichen Stadt.
Ehrschatz: Abgabe vom Lehengut beim Wechsel des Inhabers oder des Herrn.
Eigenleute: Unfreie im Besitz eines geistlichen oder weltlichen Leibherrn.
Einzugsgeld: Einkaufsgebühr des neuen Bürgers.
Elle: Altes Längenmass, 1 Elle = 2 Fuss = 24 Zoll
Entkräftung: Altersschwäche und Lebensschwäche von Säuglingen.
Erblehen: Lehen, das nach dem Tode des Lehensträgers an dessen Nachfolger übergehen.
Erntemonat: August.
Eschatologie: Lehre von den letzten Dingen.
Etter: Dorfzaun, der das Dorf von der ausserhalb gelegenen Flur trennt. Er bildet auch eine rechtliche Grenze, weil das Bauen nur innerhalb des Dorfetters erlaubt war.
Ewiger Einwohner, Habitant: Bürger einer Stadt mit ewigem Einsassrecht, aber ohne politische Rechte. Bürger 2. Klasse.

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