"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie
sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig,
und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation
selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren,
also alle Mütter mit ein. mehrA/ B/ C/ D/ E/ F/ G/ H/ I/ J/ K/ L/ M/ N/ O/ P/ Q/ R/ S/ T/ U/ V/ W/ X/ Y/ Z
E
Ehaften: Den dörflichen Gemeindewesen unentbehrliche
Gewerbebetriebe
(Mühlen, Schmieden, Tavernen, Bäckereien, Bäder), deren Errichtung
einer herrschaftlichen Konzession unterlag.
Ehegaumer: Aufseher der Kirchgemeinde über
das sittliche Verhalten der Bevölkerung.
Ehegenossame: Der Zusammenschluss von Angehörigen
verschiedener Herrschaften zu sogenannten Ehegenossamenverbänden ermöglichte
die Heirat von Angehörigen aller beteiligten Herrschaften untereinander.
Ehgraben: Abzugsgraben (Entsorgung) zwischen zwei
Häuserzeilen in der mittelalterlichen Stadt.
Ehrschatz: Abgabe vom Lehengut beim Wechsel des
Inhabers oder des Herrn.
Eigenleute: Unfreie im Besitz eines geistlichen
oder weltlichen Leibherrn.
Einzugsgeld: Einkaufsgebühr des neuen Bürgers.
Elle: Altes Längenmass, 1 Elle = 2 Fuss = 24
Zoll
Entkräftung: Altersschwäche und Lebensschwäche
von Säuglingen.
Erblehen: Lehen, das nach dem Tode des Lehensträgers
an dessen Nachfolger übergehen.
Erntemonat: August.
Eschatologie: Lehre von den letzten Dingen.
Etter: Dorfzaun, der das Dorf von der ausserhalb
gelegenen Flur trennt. Er bildet auch eine rechtliche Grenze, weil das Bauen
nur innerhalb des Dorfetters erlaubt war.
Ewiger Einwohner, Habitant: Bürger einer Stadt
mit ewigem Einsassrecht, aber ohne politische Rechte. Bürger 2. Klasse.
