"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie
sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig,
und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation
selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren,
also alle Mütter mit ein. mehrA/ B/ C/ D/ E/ F/ G/ H/ I/ J/ K/ L/ M/ N/ O/ P/ Q/ R/ S/ T/ U/ V/ W/ X/ Y/ Z
F
Fall: Abgabe beim Tode von Eigenleuten an den Herrn,
bestehend im besten Haupt Vieh oder besten Gewand; später durch Geldzahlung
abgelöst.
Fasnachtshuhn: An der Fasnacht zu entrichtendes
Zinshuhn.
Felden: Bleichen von Leinentüchern.
Felix- und Regula-Tag: 11. September, Fest der Zürcher
Stadtpatrone
und Kirchweih.
Fillation: (Nachweis der) Abstammung einer Person
von einer anderen.
Fischenz: Fischereirecht.
Flurgewanne: Gewinnung von Wiesland durch Kultivierung
ungenutzten oder schlechten Bodens.
Flurzwang: Anbauvorschriften zur Bewirtschaftung
der einzelnen Felder mit geregelten Saat- und Erntezeit, sowie sich an den
kollektiven Arbeiten (Unterhalt der Wege und des Etters,
Auf- und Abbau der Flurzäune) zu beteiligen.
Freiherr: Ursprünglich nicht zinspflichtiger
und auch nicht leibeigner Edelmann. Seit dem 15. Jahrhundert ist das Wort
Standesbezeichnung der in den Herrenstand erhobenen Ritter. Der Stand ist
im Rang unter den Grafen.
Freischarenzüge: Von den radikalen Kantonen
geduldete bewaffnete, nichtmilitärische Auszüge gegen das katholisch-konservative
Luzern (1844/45).
Freiweibel: Beamter, dem Venner unterstellt, aus
angesehenem bäuerlichen Kreis gewählt. Der Freiweibel war, durch
seinen Kontakt mit dem Volk, der Hüter der städtischen Interessen
auf dem Land.
Frondienst: Arbeitsleistung, die der Untertan dem
Inhaber der Herrschaft schuldet.
Fronfasten: Fasttage am Mittwoch, Freitag und Samstag
nach dem ersten Fastensonntag, in der Pfingstwoche, nach dem dritten Septembersonntag
und im Advent. Diese Tage waren auch nach der Reformation noch wichtige Zahlungstermine.
Fronhof: Bauernhof auf dem Boden eines Grundherren,
demselben zinspflichtig.
Fronleichnam: Das Fronleichnamfest wird am Donnerstag
nach dem Dreifaltigkeitsfest (Sonntag nach Pfingsten) gefeiert. Das Fest des
Leibes und Blutes Christi beschliesst im Kirchenjahr den Osterfestkreis.
Fürkauf: Aufkaufen von Waren durch Dritte,
zwecks Hortung, um bei steigender Nachfrage und entsprechenden Preise Gewinne
zu erziehlen.
Fürstabtei: Gebiet, in welchem der Abt (Vorsteher)
eines Klosters gleichzeitig politische Territorialrechte ausübte.
Fürstbistum: Gebiet, in welchem der Bischof
neben seinem kirchlichen Hirtenamt auch politische Territorialrechte ausübte.
