"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie
sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig,
und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation
selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren,
also alle Mütter mit ein. mehrA/ B/ C/ D/ E/ F/ G/ H/ I/ J/ K/ L/ M/ N/ O/ P/ Q/ R/ S/ T/ U/ V/ W/ X/ Y/ Z
K
Kammerer: Verwalter der Dekanatskasse. Gehilfe des
Dekans.
Kaplan: Priester in untergeordneter Position.
Kastvogt: Weltlicher Schirmherr eines Klosters,
dessen Gut er verwaltet.
Kastvogtei: Weltliche Vogtei über das Kloster
und seine Güter.
Kaufbeile: Schriftlicher Kaufvertrag, Schuldenverschreibung,
die der Gläubiger als Pfand so lange in Händen behält, bis
die Schuld bezahlt ist.
Keller: Inhaber des Kehl- oder Kelnhofes; örtlicher
Verwaltungsbeamter des Grundherrn, der die Natureinkünfte einsammelte
und verwaltete.
Kelnhof: Verwaltungshof des Grundherrn.
Kindbetterin: Wöchnerin.
Kirchensatz: Herrschaftliches Recht zur Besetzung
der Pfarrstelle an einer Kirche. Die Pflicht, ihn zu besolden, und das Recht,
die der betreffenden Kirche zustehenden Einkünfte einzuziehen.
Kirchherr, Kilchherr, Kilcher: Pfarrer einer Kirche,
auch der Inhaber des Kirchenschatzes.
Kirchhöre: Kirchgemeinde.
Kirchmeier, Kilchmeier: Verwaltungsbeamter der Kirchgemeinde.
Kollatur: Recht zur Besetzung der Pfarrstelle einer
Kirche und zum Einzug der kirchlichen Einkünfte, verbunden mit der Pflicht
zur Besoldung des Pfarrers.
Kotten, Chotten: Bezeichnung für Siechenhäuser
- Aussätzige, Kranke mit ansteckenden Krankheiten wurden teils in kleinen
separaten Hütten gehalten - Hütten welche oft nach Ableben der Kranken
verbrannt wurden.
Krautlehen: Gemietete Wohnung mit einem Anteil Garten
oder Büntland.
Kreuzer: Nach dem ursprünglich aufgeprägten
Kreuz benannte Münze. In verschiedenen Kantonen bis 1850 bekannt; 40
Kreuzer = 10 Batzen = 100 Rappen = 1 Franken alter Währung.
Krummstab: Abzeichen der Äbte und Bischöfe,
abgeleitet vom Hirtenstab.
Kundschaft: Zeugeneinvernahme.
