"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie
sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig,
und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation
selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren,
also alle Mütter mit ein. mehrA/ B/ C/ D/ E/ F/ G/ H/ I/ J/ K/ L/ M/ N/ O/ P/ Q/ R/ S/ T/ U/ V/ W/ X/ Y/ Z
M
Majorat: Anordnung zur Erbfolge, die im Gegensatz
zum Minorat den jeweils Ältsten zum Erben bestimmt.
Malter: Altes Getreidemass, 1 Malter = 4 Mütt
= 16 Viertel.
Manneslehen: Pachtvertrag, der nur an männliche
Nachkommen
vererbbar
ist.
Mannrecht: Schriftstück der Obrigkeit als Reisepass,
Leumundszeugnis und Empfehlungsschreiben in einem.
Mannwerk, Mannwerch: Flächenmass für Wiesen:
Soviel wie ein Mann im Tag "werchen", das heisst mähen kann.
Martinsgulden: Zulage an Amtsboten vor Winteranfang,
ausbezahlt am Martinstag.
Martinstag: 11. November.
Mass, Gewicht und Geld: In früherer Zeit herrschte
auf dem Gebiete von Mass und Gewicht eine grosse Mannigfaltigkeit. Jeder eidgenössische
Ort, aber auch einzelne Herrschaften und Städte besassen ihre eigenen
Ellen, Mütt
und Saum. Insbesondere alte Städte
mit eigenem Markt verfügten über Getreide- und Weinmass, das von
dem benachbarter Gemeinwesen abwich.
Meier: Grundherrlicher Beamter, Verwalter des Meierhofs,
der die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Hofgüter führte
und im Namen des Grundherrn die polizeiliche und richterliche Gewalt über
die Hofleute ausübte.
Merz: März.
Ministeriale, Dienstmann: In fränkischer Zeit
die Oberschicht der unfreien Dienstleute, die am Hofe und in der Verwaltung
tätig waren oder zum Kriegsdienst herangezogen wurden. Im 12. Jahrhundert
mischen sich auch Freie und verarmte Edelleute unter die Dienstleute. Die
Grenzen zwischen freien Rittern und den Ministerialen verschwammen allmählich.
Ab dem 13. Jahrhundert zählen sie zum Adel.
Minorat: Im Emmental übernimmt (nicht erbt!)
in der Regel der jüngste Sohn das väterliche Heimwesen. Alle Kinder
sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. Der Übernehmer des Hofs wurde
begünstigt, indem ihm der Hof zu einem sehr mässigen Preis angerechnet
wurde.
Morgengabe: Geschenk des Mannes, an die Frau nach
der Hochzeitsnacht. Es fiel als Erbe dem überlebenden Teil zu.
Morgenstern: Streitkolben, dessen Schlagende mit
Eisennägel gespickt ist.
Mütt: Altes Getreidehohlmass,
1 Mütt = 4 Viertel = 16 Vierling (oder = 36 Immi).
Munizipalität: Gemeinde bzw. Gemeindebehörde
in der Helvetik. Ortschaften mit über 3000 Einwohner mussten von Gesetzes
wegen eine Munizipalität bilden.
