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Das Lexikon zur Genealogie wird ergänzt durch das Lexikon zur Heraldik und dem Glossar.
familienforschung
"Wir sollen nicht sein, wie die Väter waren, aber wir sollen zusehen, wie sie sich verhalten haben – im Erfolg und Misserfolg. Nur so werden wir geschichtsfähig, und eben: nur der Geschichtsfähige hat eine Gegenwart und eine Zukunft.
Diese Zeilen, verfasst durch Hans Wysling, schliessen in ihrer Interpretation selbstverständlich nicht nur die männlichen, sondern ebenso die weiblichen Vorfahren, also alle Mütter mit ein. mehr
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M
Majorat: Anordnung zur Erbfolge, die im Gegensatz zum Minorat den jeweils Ältsten zum Erben bestimmt.
Malter: Altes Getreidemass, 1 Malter = 4 Mütt = 16 Viertel.
Manneslehen: Pachtvertrag, der nur an männliche Nachkommen Pachtvertragvererbbar ist.
Mannrecht: Schriftstück der Obrigkeit als Reisepass, Leumundszeugnis und Empfehlungsschreiben in einem.
Mannwerk, Mannwerch: Flächenmass für Wiesen: Soviel wie ein Mann im Tag "werchen", das heisst mähen kann.
Martinsgulden: Zulage an Amtsboten vor Winteranfang, ausbezahlt am Martinstag.
Martinstag: 11. November.
Mass, Gewicht und Geld: In früherer Zeit herrschte auf dem Gebiete von Mass und Gewicht eine grosse Mannigfaltigkeit. Jeder eidgenössische Ort, aber auch einzelne Herrschaften und Städte besassen ihre eigenen Ellen, Mütt und Saum. Insbesondere alte Städte mit eigenem Markt verfügten über Getreide- und Weinmass, das von dem benachbarter Gemeinwesen abwich.
Meier: Grundherrlicher Beamter, Verwalter des Meierhofs, der die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Hofgüter führte und im Namen des Grundherrn die polizeiliche und richterliche Gewalt über die Hofleute ausübte.
Merz: März.
Ministeriale, Dienstmann: In fränkischer Zeit die Oberschicht der unfreien Dienstleute, die am Hofe und in der Verwaltung tätig waren oder zum Kriegsdienst herangezogen wurden. Im 12. Jahrhundert mischen sich auch Freie und verarmte Edelleute unter die Dienstleute. Die Grenzen zwischen freien Rittern und den Ministerialen verschwammen allmählich. Ab dem 13. Jahrhundert zählen sie zum Adel.
Minorat: Im Emmental übernimmt (nicht erbt!) in der Regel der jüngste Sohn das väterliche Heimwesen. Alle Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. Der Übernehmer des Hofs wurde begünstigt, indem ihm der Hof zu einem sehr mässigen Preis angerechnet wurde.
Morgengabe: Geschenk des Mannes, an die Frau nach der Hochzeitsnacht. Es fiel als Erbe dem überlebenden Teil zu.
Morgenstern: Streitkolben, dessen Schlagende mit Eisennägel gespickt ist.
Mütt: Altes Getreidehohlmass, 1 Mütt = 4 Viertel = 16 Vierling (oder = 36 Immi).
Munizipalität: Gemeinde bzw. Gemeindebehörde in der Helvetik. Ortschaften mit über 3000 Einwohner mussten von Gesetzes wegen eine Munizipalität bilden.

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Pachtvertrag