Wappen
(mittelhochdeutsch „wäpen“ = Waffen) sind im 12. Jahrhundert
als Unterscheidungsmerkmale der durch ihre Rüstung unerkenntlich gewordenen
Ritter entstanden. Aus dieser Zeit stammt ebenfalls der Begriff „Heraldik“.
Dieser leitet sich vom Herold ab, der als „Heerwalter“ die Funktion
als Bote inne hatte. Das mittelalterliche Wappenrecht galt bis ins 19. Jahrhundert.
Obwohl bei Adeligen und Stadtbürgern Wappen sehr beliebt waren, galten
sie nicht als Privileg der Oberschicht, sondern durften seit jeher von allen
Personen geführt werden. Sie wurden, und werden noch heute, nach bestimmten
heraldischen (wappenkundlichen) Regeln gestaltet und dienten als Erkennungszeichen
von Personen, Familien oder Körperschaften.
Im
Gegensatz zu den Städtern, die vermehrt Wappen führten, wurden auf
dem Land die Hauszeichen bevorzugt. Deshalb haben viele Familien keine wirklich
alten Wappen. Die meisten Familienwappen wurden erst Mitte des letzten Jahrhunderts
(1950er und 1960er Jahre) geschaffen. Das schweizerische Wappenrecht bietet
für Familienwappen keinen besonderen Schutz, sie unterliegen den üblichen
Bestimmungen des Urheberrechts.
Wappengeschichte
In der Mitte des 12. Jahrhunderts, zur Zeit der ersten Kreuzzüge, begannen
die Fürsten und Ritter, ihre Rüstung mit besonderen Figuren, Zeichen
und Farben zu schmücken. So konnten sich die verschiedenen Kriegsparteien
im Gefecht von einander unterscheiden. Die Kriegskleidung war bei vielen ähnlich
gestaltet, schon wegen des Zwecks, welchem sie dienen mussten. Es war otwendig,
ein Erkennungszeichen zu schaffen, um den Freund vom Feind auseinander zu
halten. Auch in den Turnierkämpfen wurde der Schild mit einem Wappen
versehen. Hier wurden zusätzlich Helm, Pferdedecke und weitere Waffen
mit Zeichen in verschiedenen Farben ausgestaltet.
Rasch verbreitete sich die Heraldik in Westeuropa. Die Schildbilder wurden
schon um 1200 erblich und änderten damit ihre Bedeutung vom Kennzeichen
einer Einzelperson zum Kennzeichen eines ganzen Geschlechts oder zumindest
eines Familienstammes. Die Adligen verwendeten ihr Wappen nach der Mode der
Zeit als Siegelbild. Darin folgten ihnen bald auch Geistliche und adlige Bürger
nach. Bis zum 15. Jahrhundert verbreitete sich das Wappenwesen in allen Ständen.
Das Wappen wurde bald auch als Zierde verwendet, oder als Erkennungszeichen
von Stand oder Beruf.
in der Schweiz ein Wappen führen oder sich eines anfertigen lassen. Bei
der Gestaltung eines neuen Wappens sind die gültigen Richtlinien einzuhalten.
So müssen sämtliche Elemente eines Wappens korrekt wieder gegeben
werden, es werden nur die in der Heraldik erlaubten Farben und Metalle verwendet,
und diese erscheinen in der vorgegebenen Form auf dem Wappen. Um zu einem Familienwappen
zu gelangen, empfiehlt es sich, auf die Fachkenntnisse eines Heraldikers zurück
zu greifen. Wappen erloschener Familien anzunehmen, ist nicht gerne gesehen.